Flugplatzbetriebsordnung des Modellsportverein Steyrtal
(MSV Steyrtal)

 

1. Die Benützung des Flugplatzes ist nur Mitgliedern des Modellsportverein Steyrtal mit einem gültigen, ausreichenden
Versicherungsnachweis erlaubt.
Gastflieger dürfen den Flugplatz nur in Begleitung eines ordentlichen Mitgliedes des Modellsportverein Steyrtal benützen. Gastflieger fliegen am ersten Tag gratis und an jedem weiterem Tag sind € 5.- zu entrichten.

2. Das Betreten des Modellfluggeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für eventuelle Personen- oder Sachschäden übernimmt weder der Verein noch der Platzhalter eine Haftung. Eltern haften für ihre Kinder. Zuschauer und Angehörige des Piloten müssen sich ausnahmslos im abgegrenzten Zuschauerraum aufhalten. Auf der Piste und in der Abstellfläche der Modelle dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur Piloten und deren Helfer aufhalten. Den Anweisungen der Mitglieder des Modellsportverein- Steyrtal ist unbedingt Folge zu leisten.

3. Jeder Pilot ist für sein Modell verantwortlich und hat daher im Sinne der allgemeinen Sicherheit und in eigener Interesse die Verpflichtung sein Modell einer Funktions- und Lärmprüfung zu unterziehen. 

  • Die grundsätzliche Funktionstüchtigkeit eines Flugmodells ist    verpflichtend vor jedem Start zu überprüfen (Vorflugkontrolle).
  • Der maximale Lärmpegel beträgt 89 Dezibel in 6 Meter Entfernung, 90 Grad vom Motor und 30 Zentimeter Höhe.
  • Jeder Pilot ist angewiesen, den Flugstil seinem Können anzupassen.   Anfängern wird die Hilfe erfahrener Piloten angeboten.

4. Die Verwendung der Frequenztafeln ist für jeden Modellflieger bindend vorgeschrieben. Die Tafeln sind bei der Vereinshütte bzw. beim Ausgang zum Startplatz aufgehängt.

  • Jeder Pilot ist verpflichtet VOR dem Einschalten eines Senders (zum Zwecke einer Funktionskontrolle oder der Startvorbereitung) die Frequenzmarke des benützten Kanals von der Frequenztafel zu nehmen und bis zum Ausschalten des Senders bei sich zu verwahren.
  • Sind mehrere Piloten mit dem gleichen Kanal aktiv, so soll die   Frequenzmarke nach dem Ausschalten des Senders an den nächsten Piloten weitergegeben werden.
  • Bei Verstoß gegen diese Regel kann Punkt 9 der Flugplatzordnung angewendet werden.

5. Der gleichzeitige Betrieb mehrer Flugmodelle ist nur auf Absprache erlaubt.

6. Grundsätzlich gilt die Regel: Wollen mehrere Piloten gleichzeitig fliegen, müssen sich die Piloten ihre gegenseitige Einverständnis einholen (Absprache untereinander). Der oder die Piloten, der (die) sein (ihr) Modell gerade in Betrieb haben, bestimmt(en) die Anzahl.

Bei hohen Betriebsaufkommen soll im Sinne der gegenseitigen Kameradschaft die Flugzeit für Verbrenner- betriebene Modelle auf ca. 10 Minuten beschränkt werden.
Ausgenommen davon sind Segler oder Elektro- Segler, die sich offensichtlich im Thermikflug befinden.

Fliegen mehrere Piloten gleichzeitig, so sollen sie sich zum Zwecke der gegenseitigen Verständigung in einer gemeinsamen Gruppe vor dem Zuschauerplatz aufhalten.

7. Der Flugbetrieb unterliegt aus Sicherheitsgründen einer bestimmten "Betriebsordnung" welche in Bereiche wie folgt aufgegliedert ist:

  • Betriebsflächen
  • Sicherheitsflächen
  • Verbotszonen

Betriebsablauf:

Betriebsflächen:

Die Start- und Landebahnen ist grundsätzlich für Starts und Landungen frei zu halten. Alle mit der Funktionskontrolle oder Motorsport verbundene Tätigkeiten sind am Abstellplatz oder am  Startplatz durchzuführen.

Sicherheitsflächen:

Sind ausschließlich für die zusätzliche, allgemeine Sicherheit im Falle der Unkontrollierbarkeit eines Modells, Ausbrechen bei Start oder Landung eines Modell- Versagens oder eines Pilotenfehlers vorgesehen.

Verbotszonen:

Der Parkplatz, der Zuschauerraum, der Hüttenvorplatz und die Hütte, der Modellabstellplatz sowie der an diese Zonen angrenzende Sicherheitsstreifen (wo die Piloten stehen) dürfen auf KEINEN Fall überflogen werden!!! (absolutes Flugverbot). Piloten, die diese Vorschrift missachten, müssen mit ernsthaften Konsequenzen nach Pkt. 9 rechnen.

Betriebsablauf:

  • Der Aufbau und das Abstellen eines Flugmodelles erfolgt auf der dafür vorgesehen Abstellfläche.
  • Beabsichtigt ein Pilot sein Modell in Betrieb zu nehmen, bzw. seinen   Sender zum Zwecke der Funktionskontrolle einzuschalten, ist die Vorgangsweise nach Pkt. 4 (Frequenzmarken) einzuhalten.
  • Das Starten von Verbrenner- Motoren (ausgenommen sind Großmodelle über 2,5m Spannweite oder Benzinmotore) kann im Abstellbereich (mit Rückhaltesicherung oder Helfer) oder in der       Startzone am Sicherheitsstreifen erfolgen.
  • Großmodelle oder Benzinmotore dürfen nur in der Starzone und mit einer geeigneten Rückhaltesicherung (Helfer oder Erdanker) gestartet werden.
  • Nach dem Motorstart ist eine Funktionskontrolle durchzuführen!
  • Dies gilt auch für E- Modelle, (kurz einschalten -> Ruderkontrolle)Nach dem Motorstart und der Funktionskontrolle ist das Rollen auf der Piste zur Startstelle erlaubt, wenn sich der Pilot vergewissert hat, dass die Piste frei ist und keine unmittelbare Landung bevorsteht.
  • Tiefe Überflüge sind nur nach Ankündigung und Einverständnis von   eventuell anderen fliegenden Piloten in Pistenrichtung und über der Piste erlaubt.
  • Ein Überfliegen der Gemeindestraße sollte nur in ausreichender Sicherheitshöhe erfolgen.
  • Nach der angekündigten und erfolgten Landung ist die Start- und Landebahn schnellstmöglich zu verlassen und bei Motormodellen der Motor am Pistenrand abzustellen. Anschließend soll das Modell auf der Abstellfläche abgestellt werden.

8. Allgemeines:

Jeder Pilot hat seinen Flug so zu planen und durchzuführen, dass es       zu keiner Gefährdung von Menschen und Tieren sowie  von fremdem Eigentum kommt. Alle Aktionen, die als Gefährdung ausgelegt werden können, sind zu unterlassen.

  • Während der Feldarbeiten ( z.B. Mähen, Gülle ausbringen usw. ) ist das Überfliegen des Arbeitsbereiches verboten.
  • Das Überfliegen von Wohnobjekten und sonstigen Gebäuden ist verboten.
  • Wenn ein Flugmodell abstürzt, sind alle Teile des Flugmodells wieder einzusammeln.

9. Den Anordnungen des Platzbetreibers und den vom Vorstand ständig oder zeitweise namhaft gemachten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung dieser Flugplatzbetriebsordnung oder einer grob fahrlässigen Zuwiderhandlung kann bei Stimmenmehrheit des Vorstandes des Modellsportverein- Steyrtal ein Flugverbot, bzw. ein Ausschluss aus dem Verein über die betreffende Person verhängt werden.

10. Diese Flugplatzordnung wird jedem Mitglied und Gastflieger zur Kenntnis gebracht und ist mittels Unterschrift zu bestätigen.

Flugzeiten:

Montag, Dienstag und Samstag bis 19 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag bis Einbruch der Dämmerung, längstens jedoch bis 21 Uhr
An Sonn- und Feiertagen darf mit Hubschraubern nicht geflogen werden. Der Schwebeflug unmittelbar am Modellflugplatz ist erlaubt.

Mit anderen Flugmodellen darf an Sonn- und Feiertagen von 10 bis 17 Uhr geflogen werden.
Während Flugveranstaltungen gelten die in der Ausschreibung genannten Flugzeiten. Sonstige außernatürliche Flugzeiten werden auf der Frequenztafel ausgehängt.

Modellsportverein Steyrtal